TSM Treuhand GmbH
Weststrasse 10
3000 Bern 6
Als Milchverwerter gelten natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Milch bei Produzenten und Produzentinnen kaufen und diese zu Milchprodukten verarbeiten oder weiterverkaufen. Als Milchverwerter gelten auch Direktvermarkter und Verwerter, welche Milch oder Milchbestandteile zur Herstellung von Milchprodukten von anderen Milchverwertern zukaufen.
Die Bestimmung der meldepflichtigen Person erfolgt gemäss geltender Definition über den Geldfluss. Konkret bedeutet dies, dass diejenige Person für Milchkaufvertrags- und Milchproduktionsdaten meldepflichtig ist, welche dem Produzenten das Milchgeld direkt auf dessen Konto auszahlt.
Die Meldepflicht zur Angabe der Daten zur Segmentierung richtet sich nach der gehandelten Milchmenge der Käsereien und Milchsammelstellen. Als im Sinne der Segmentierung meldepflichtig sind Käsereien und Milchsammelstellen, welche jährlich mehr als 100‘000 kg Milch handeln.
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