Im Sinne einer Begleitmassnahme zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge (Schoggigesetz) werden ab 1. Januar 2019 neue produktgebundene Stützungen für die Produzentinnen und Produzenten von Milch und Getreide eingeführt.
Zur Finanzierung dieser Begleitmassnahme haben die eidgenössischen Räte eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Landwirtschaft in den Jahren 2019-2021 um jährlich 94.6 Mio. Fr. (davon Milch: 78.8 Mio. Fr.) beschlossen.
Für die Ausrichtung der Zulage für Verkehrsmilch von 4.5 Rp. pro kg Milch kann die Milchproduzentin oder der Milchproduzent ein Gesuch stellen. Das Gesuch muss einmalig mit der Angabe der Zahlungsdaten bei der TSM Treuhand GmbH eingereicht werden. Dies kann auf folgende zwei Arten erfolgen:
Zulagen werden für die Periode vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres ausgerichtet. Die Verwirkungsfrist ist jeweils der 15. Dezember vom laufenden Zulagenjahr (Art. 4 und 4a der Milchpreisstützungsverordnung, MSV).
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